Im Rahmen des Stiftungszweckes kann jede Frau und jeder Mann, die/der in der Diözese Würzburg lebt, Hilfen beantragen. Die Antragstellung erfolgt entweder direkt an die Stiftung oder über eine der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt rasch und unbürokratisch.
Die Erfahrung zeigt, dass die Stiftung besonders dann für Ratsuchende von Bedeutung ist, wenn ein Elternteil allein ist, durch die Sorgeverantwortung für Kinder oder Ausbildung nur ein geringeres Einkommen erzielt werden kann, Leistungen wie das Elterngeld nicht mehr ausreichen, besondere Härten entstehen oder eine Überschuldung vorliegt (z.B. durch Trennung). Die Stiftung entlastet ganz konkret durch Hilfen für die Kinderausstattung und Betreuung, bei notwendigen Umzügen oder dem, was „Not tut“.
Nach der Pandemie sind die Zahlen der Antragstellungen und Hilfen wieder angestiegen. So konnten im Jahr 2023 39 Anträge mit insgesamt 28.307,21 Euro bewilligt werden. Dabei stieg die durchschnittliche Bewilligungshöhe je Antragstellung. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2024 erkennbar fort.
Immer wieder sind Mütter in der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes von häuslicher Gewalt betroffen. Dann ist es wichtig, möglichst schnell in einem Frauenhaus oder, wenn die Wohnung nicht zugewiesen werden kann, in einer eigenen Wohnung Schutz für sich und die Kinder zu finden. Wird das Kind mit einer Beeinträchtigung geboren, sind zusätzliche Hilfestellungen unerlässlich. Hier konnte die Stiftung in einzelnen Situationen jeweils einen entlastenden Beitrag leisten. Solidarität unterstützt konkret und erleichtert es, neue Perspektiven zu entwickeln.
Daher war es wichtig mit Hilfe der Unterstützung der Spenderinnen und Spender unbürokratisch über die Stiftung beistehen zu können.